- Hochschulabschluss (mindestens Bachelor) der Fachrichtung Public Administration/Public Management
oder
- abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten mit Angestelltenprüfung II bzw. Qualifizierung zur/zum Verwaltungsfachwirt:in
Tarifbeschäftigte ohne erfolgreich abgeschlossenen Angestelltenlehrgang II bzw. Qualifizierung zur/zum Verwaltungsfachwirt:in erhalten die Möglichkeit, den Lehrgang zu absolvieren. Hierzu wird zwingend Ihre Bereitschaft vorausgesetzt. In diesem Fall erfolgt die Eingruppierung in Entgeltgruppe 9a TVöD + Zahlung einer stufengleichen Zulage zur Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA.
- Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau C 1
Vorausgesetzt werden die Befähigung zur Standesbeamtin bzw. zum Standesbeamten nach den personenstandsrechtlichen Vorschriften oder die Bereitschaft, die hierfür erforderliche Qualifizierung zu absolvieren sowie die Bereitschaft, Eheschließungen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten (Freitagnachmittag und Samstag) durchzuführen.
Wünschenswert:
Sie verfügen über…
- (erste) Berufserfahrung im Bereich des Standesamtes
- eine empathische, kommunikationsstarke und zugleich souveräne Persönlichkeit mit sicherem und verbindlichem Auftreten sowie Durchsetzungs- und Entscheidungsfähigkeit
- eine selbständige, strukturierte und verantwortungsbewusste Arbeitsweise
- eine ausgeprägte fachliche Kompetenz sowie die Bereitschaft, sich kontinuierlich fortzubilden
- ein gutes sprachliches und schriftliches Ausdrucksvermögen und eine ausgeprägte Serviceorientierung im Umgang mit einem hohen Publikumsaufkommen
- einen Führerschein der Klasse B
Sie erfüllen nicht alle wünschenswerten Voraussetzungen, möchten sich aber schnell und systematisch in die Materie einarbeiten? Auch dann freuen wir uns sehr auf Ihre Bewerbung! Eine intensive Einarbeitung ist selbstverständlich und sichergestellt.